| Stufe
I |
Gärtnerische
Unterhaltung der Begrünung (Säubern der Grabflächen; Freihalten von Unkraut;
Schnitt das Pflanzen nach fachlichen Gesichtspunkten; Begießen und Düngen,
soweit ortsüblich und fachlich erforderlich).
| Stufe
II |
Gärtnerische
Unterhaltung der Begrünung mit zweimaliger Blumenbepflanzung (Stiefmütterchen,
Begonien).
| Stufe
III |
Gärtnerische
Unterhaltung der Begrünung mit dreimaliger Blumenbepflanzung (Stiefmütterchen,
Begonien, Herbstastern oder dergleichen).
| Stufe
IV |
Gärtnerische
Unterhaltung der Begrünung mit dreimaliger Blumenbepflanzung (Stiefmütterchen,
Begonien, Eriken mit Silberkraut).
| Stufe
V |
Gärtnerische
Unterhaltung der Begrünung mit viermaliger Blumenbepflanzung (Stiefmütterchen,
Begonien, Alpenveilchen oder Chrysanthemen, Eriken mit Silberkraut).
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Letzte Aktualisierung 05.04.01