Einteilung der Pflegestufen

 

Stufe I

Gärtnerische Unterhaltung der Begrünung (Säubern der Grabflächen; Freihalten von Unkraut; Schnitt das Pflanzen nach fachlichen Gesichtspunkten; Begießen und Düngen, soweit ortsüblich und fachlich erforderlich).

Stufe II

Gärtnerische Unterhaltung der Begrünung mit zweimaliger Blumenbepflanzung (Stiefmütterchen, Begonien).

Stufe III

Gärtnerische Unterhaltung der Begrünung mit dreimaliger Blumenbepflanzung (Stiefmütterchen, Begonien, Herbstastern oder dergleichen).

Stufe IV

Gärtnerische Unterhaltung der Begrünung mit dreimaliger Blumenbepflanzung (Stiefmütterchen, Begonien, Eriken mit Silberkraut).

Stufe V

Gärtnerische Unterhaltung der Begrünung mit viermaliger Blumenbepflanzung (Stiefmütterchen, Begonien, Alpenveilchen oder Chrysanthemen, Eriken mit Silberkraut).

 

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Letzte Aktualisierung 05.04.01